Nicht erst am Lebensabend, sondern bereits lange vorher sollte sich der Unternehmer Gedanken machen, wie die Unternehmensnachfolge geregelt wird. Dies ist wichtig, um so zum einem in der Familie einen angemessenen Interessenausgleich zu finden, zum anderen aber auch das gute Verhältnis zu den Banken aufrecht zu erhalten. Diese bewerten Unternehmen nämlich schlechter, die über die Unternehmensnachfolge keine konkreten Vorstellungen haben.
In diesem Zusammenhang ist nicht nur an die Altersversorgung des Übergebers zu denken, sondern auch an ertragsteuerliche und schenkungsteuerliche Folgen. Ebenso müssen Fragen zur erbrechtlichen Situation (Testament) geklärt werden. Wenn das Unternehmen von Kindern fortgeführt werden soll, muss es Ziel sein mit allen zu sprechen und für alle einen interessengerechten Ausgleich innerhalb der Familie zu finden. Dies gerade weil der Unternehmensnachfolger Risikovermögen erhält, wogegen die anderen Vermögensnachfolger auf vorhandenes Geld, Wertpapiere oder Immobilienvermögen zurückgreifen können.
Abschließend bleibt zu erörtern, was mit dem nach der Vermögensübertragung verbleibendem Vermögen passiert, gegebenenfalls wie der Ehegatte bzw. der Lebenspartner zusätzlich abgesichert werden kann. Wir helfen Ihnen auch hierfür die entsprechenden Instrumentarien zu finden und die Lösungsmöglichkeiten umzusetzen.