Überlassung des Dienstwagens für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

Ab 2011 soll nach Auffassung der Finanzverwaltung der Arbeitnehmer wählen können, ob er den pauschalen Monatsbetrag mit 0,03 % des Bruttolistenpreises oder die individuelle Ermittlung nach der Einzelbewertung mit 0,002 % pro Entfernungskilometer wählt. An diese Wahl ist er für das ganze Kalenderjahr gebunden.

Die Einzelbewertung darf allerdings nur dann angewendet werden, wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber jeden Monat schriftlich erklärt, wann (mit Datumsangabe) er das Fahrzeug tatsächlich für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte genutzt hat. Nutzt der Mitarbeiter mehrere Fahrzeuge, so ist eine Bewertung für jedes Fahrzeug vorzunehmen. Die Einzelbewertung ist jahresbezogen anzuwenden und mit maximal 180 Tagen anzusetzen. Für weitere Einzelheiten weisen wir auf das BMF-Schreiben vom 01.04.2011 hin.