Eine Steuerberaterin hat in zwei Verfahren vor dem BFH die Verfassungswidrigkeit des Solidaritätszuschlages, der seit nunmehr als 20 Jahren erhoben wird, gerügt. Der BFH hat allerdings die beiden Klagen abgewiesen. Die Steuerberaterin möchte nunmehr die Frage vor dem Bundesverfassungsgericht klären lassen.
