Je nachdem, ob der Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst beschäftigt ist oder in einem anderen Beschäftigungsverhältnis, können unterschiedliche Sätze steuerfrei ersetzt werden. Hiergegen ist eine Verfassungsbeschwerde anhängig.
Je nachdem, ob der Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst beschäftigt ist oder in einem anderen Beschäftigungsverhältnis, können unterschiedliche Sätze steuerfrei ersetzt werden. Hiergegen ist eine Verfassungsbeschwerde anhängig.
Da für Beschäftigungsverhältnisse im öffentlichen Dienst bis zu € 0,35 pro Kilometer im Gegensatz zu € 0,30 bei anderen Beschäftigungsverhältnissen möglich sind, ist unter dem Aktenzeichen 2 BvR 1008/11 Verfassungsbeschwerde eingelegt worden. Es sollte daher Einspruch eingelegt und Ruhen des Verfahrens beantragt werden.