Aktuelles

  • Umsatzsteuerliche Organschaft

    Ist eine Kapitalgesellschaft oder Personengesellschaft nicht selbst an der Organgesellschaft beteiligt, reicht es für die finanzielle Eingliederung nicht aus, dass nur ein oder mehrere Gesellschafter auch mit Stimmenmehrheit an der Organgesellschaft beteiligt sind (vgl. BMF-Schreiben vom 05.07.2011 2011 IV D 2 - S 7105 10/10001 [2011/0518308]. Damit ist das BMF der bereits früher erwähnten Entscheidung des BFH gefolgt. Die Grundsätze sind in allen offenen Fällen anzuwenden. Für die Zurechnung von vor dem 01.01.2012 ausgeführten Umsätzen wird es nicht beanstandet, wenn die finanzielle Eingliederung noch angenommen wird und die umsatzsteuerliche Behandlung entsprechend erfolgt.

  • "Soli" verfassungsmäßig?

    Eine Steuerberaterin hat in zwei Verfahren vor dem BFH die Verfassungswidrigkeit des Solidaritätszuschlages, der seit nunmehr als 20 Jahren erhoben wird, gerügt. Der BFH hat allerdings die beiden Klagen abgewiesen. Die Steuerberaterin möchte nunmehr die Frage vor dem Bundesverfassungsgericht klären lassen.

     

  • Endgültiges Aus für ELENA

    Der elektronische Entgeltnachweis ELENA ist endgültig abgeschafft. Abzuwarten bleibt, wie sichergestellt wird, dass die bislang über mehr als 700 Millionen in ELENA gespeicherten Daten gelöscht werden.

     

  • Kommt Steuervereinfachungsgesetz 2011 nun doch nicht?

    Am 08.07.2011 hat der Bundesrat entgegen aller Erwartungen das Steuer-vereinfachungsgesetz 2011 abgelehnt. Der Vermittlungsausschuss wurde nicht angerufen. Es bleibt daher abzuwarten, ob das Steuervereinfachungsgesetz 2011 überhaupt noch kommt.

     

  • Steuervereinfachungsgesetz 2011

    Der Bundestag hat am 09.06.2011 in 2./3. Lesung das Steuervereinfachungsgesetz 2011 beschlossen. In dieses wurden im Vergleich zu früheren Entwürfen noch zahlreiche Änderungen aufgenommen.

  • Überlassung des Dienstwagens für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

    Ab 2011 soll nach Auffassung der Finanzverwaltung der Arbeitnehmer wählen können, ob er den pauschalen Monatsbetrag mit 0,03 % des Bruttolistenpreises oder die individuelle Ermittlung nach der Einzelbewertung mit 0,002 % pro Entfernungskilometer wählt. An diese Wahl ist er für das ganze Kalenderjahr gebunden.

  • Pauschaler Fahrtkostenersatz bei Dienstreisen

    Je nachdem, ob der Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst beschäftigt ist oder in einem anderen Beschäftigungsverhältnis, können unterschiedliche Sätze steuerfrei ersetzt werden. Hiergegen ist eine Verfassungsbeschwerde anhängig.

     


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