Nach Ansicht des Niedersächsischen Finanzgerichts ist der Bruttolistenpreis ohne Berücksichtigung von Rabatten nicht verfassungsmäßig. Es bleibt abzuwarten.
Nach Ansicht des Niedersächsischen Finanzgerichts ist der Bruttolistenpreis ohne Berücksichtigung von Rabatten nicht verfassungsmäßig. Es bleibt abzuwarten.
Das Verfahren des FG Niedersachsen ist unter dem Aktenzeichen 9 K 394/10 anhängig. Entsprechende Verfahren sollten unter Berufung auf dieses Urteil offengehalten werden.