Es ist besonders wichtig, dass ein Steuerberater auch die insolvenzrechtlichen Gefahren kennt und den Mandanten rechtzeitig auf die Pflichten hinweist, um ihn so vor einer haftungsrechtlichen Inanspruchnahme durch das Finanzamt und die Sozialversicherungsträger zu bewahren. Ebenso informieren wir Sie darüber, wann Sie sich dem Straftatbestand der Insolvenzverschleppung und der damit regelmäßig verbundenen anderen Strafdelikte strafbar machen werden. Gerade in diesem Be¬reich ist das Zusammenwirken von steuerlicher und anwaltlicher Kompetenz von größter Bedeutung. Es nützt Ihnen wenig, wenn zwar Finanzbuch¬haltung, Löhne und der Jahresabschluss mit sämtlichen Steuererklärungen or¬dentlich abgear¬beitet werden, aber die angezeigten Hinweise zur Vermeidung von Straftaten und der haftungsrechtlichen Inanspruchnahme fehlen. Im Ergebnis hat der Betroffene die Folgen zu tragen, auch wenn er die entsprechenden Kenntnisse nicht hatte.
Die insolvenzrechtlichen Verfahren an sich werden - auf Ihren Wunsch hin - begleitet durch unsere Kooperationspartner.