Honorar / Beratungsvertrag

Die Standardleistungen, für die nach der Steuerberatergebührenverordnung eine Abrechnung nach Gegenstandswerten vorgesehen ist, rechnen wir nach dieser Verordnung ab. Bei den anzuwendenden Rahmengebühren liegen wir regelmäßig nicht über der Mittelgebühr. Die Festsetzung der Rahmengebühr erfolgt nach dem Umfang der tatsächlich erbrachten Leistungen. Das Honorar differiert somit je nach Arbeitsaufwand für einen Mandanten, so dass jeder sicher sein kann, dass nur der für ihn entstandene Aufwand abgerechnet wird.

 

Wenn nach Zeitgebühren abgerechnet werden darf, können Sie wählen, ob Sie die Abrechnung nach Gegenstandswerten möchten oder die Zeitgebühr angewendet haben wollen.

 

Das alles fassen wir in einem Beratungsvertrag zusammen, den beide Seiten unterschreiben. Wir legen Wert darauf, dass man jederzeit kündigen kann, so dass für beide Seiten keine Kündigungsfrist vereinbart ist.

 

Sollten Fragen hierzu bestehen, beantworten wir diese gerne.

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