Im Bereich des Gesellschaftsrechts suchen wir zusammen mit Ihnen zunächst die für Sie passende Rechtsform (Gesellschaft bürgerlichen Rechts, GmbH & Co. KG, GmbH, (kleine) AG, usw.). Dabei informieren wir Sie zunächst über die möglichen Rechtsformen, um so dann die richtige Rechtsform in Übereinstimmung mit Ihren Vorstellungen und Ihrem konkreten Vorhaben zu finden. Dabei sind insbesondere die Vor- und Nachteile in steuerlicher als auch in rechtlicher Sicht abzuwägen.
Wenn wir die richtige Lösung gefunden haben, bereiten wir zusammen mit dem Notar, falls dessen Einschaltung erforderlich sein sollte, die Entwürfe und den Beurkundungstermin vor, beispielsweise die Satzung einer GmbH. Wir entwerfen für Sie die Geschäftsführerverträge und alle anderen Verträge zwischen der Gesellschaft und Ihren Gesellschaftern und/oder Geschäftsführern (z. B. Darlehensverträge, Mietverträge, Arbeitsverträge mit Gesellschaftern und deren Angehörigen).
Zur Beratung in diesem Bereich gehört auch die Beratung bei Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern. Hier versuchen wir zunächst zwischen den Gesellschaftern eine gütliche Einigung zu erzielen. Sollte es nicht anders möglich sein, so verbleibt nur noch die streitige Auseinandersetzung, bei der wir dann allerdings nur eine Partei vertreten können.