Zunächst erstellen Sie (auf Wunsch mit unserer Mitwirkung) für Ihre Geschäftsidee einen Business Plan, der auch der Bank vorgelegt wird. Damit sind mehrjährige Prognosen verbunden, sowohl Ertragsprognosen als auch eine Liquiditätsvorschau zur Vorbereitung der Bankgespräche.
Wenn dieses Konzept in sich schlüssig ist und Erfolg verspricht, unterhalten wir uns darüber, in welcher Rechtsform (z. B. Einzelunternehmen, Gesellschaft bürgerlichen Rechts, GmbH, (kleine) Aktiengesellschaft) das Unternehmen betrieben werden könnte. Hat man sich darüber verständigt, folgt die Phase der Gründung der Gesellschaft mit anschließender Anzeige der Eröffnung des Betriebs, etwa bei Stadt, Finanzamt und IHK sowie der anschließenden steuerlichen Beratung (monatliche Finanzbuchhaltung, Lohnbuchhaltung, Abschlüsse und Steuererklärungen sowie der gestaltenden Beratung im steuerlichen Bereich).