Erneute Verfassungsbeschwerde zur Grundsteuer

Mit der neuen Verfassungsbeschwerde wurde u. a. die Verfassungswidrigkeit der auf den Wertverhältnissen von 1964 beruhenden Einheitsbewertung gerügt.

Unter Berufung auf die Verfassungsbeschwerde Aktenzeichen 2 BvR 287/11 sollte Einspruch eingelegt werden und das Ruhen des Verfahrens beantragt werden.