Mit der neuen Verfassungsbeschwerde wurde u. a. die Verfassungswidrigkeit der auf den Wertverhältnissen von 1964 beruhenden Einheitsbewertung gerügt.
Mit der neuen Verfassungsbeschwerde wurde u. a. die Verfassungswidrigkeit der auf den Wertverhältnissen von 1964 beruhenden Einheitsbewertung gerügt.
Unter Berufung auf die Verfassungsbeschwerde Aktenzeichen 2 BvR 287/11 sollte Einspruch eingelegt werden und das Ruhen des Verfahrens beantragt werden.