Erbrecht

Zunächst informieren wir Sie ausführlich über die erbrechtliche Situation, die Grund­lage für alle weiteren Schritte ist.

 

Anschließend erörtern wir anhand des konkreten Falls, welche zivilrechtlichen Mög­lichkeiten be­stehen, die zu einer optimalen Gestaltung führen, wie z. B. der Einbau von Vorbehalten, aufgrund derer der Vermögenserwerber in der Nutzung weniger oder mehr eingeschränkt ist.

 

Wenn wir die zivilrechtlich gewünschte Lösung gefunden haben, überprüfen wir diese auf die erbschaftsteuerlichen- bzw. schenkungsteuerlichen Konsequenzen hin, um letztlich auch die wirtschaftlichste Lösung vorschlagen zu können.

 

Abschließend bleibt zu erörtern, was mit dem nach der Vermögensübertragung verbleibendem Vermögen passiert, gegebenenfalls wie der Ehegatte bzw. der Le­benspartner zusätzlich abgesichert werden kann. Wir hel­fen Ihnen auch hierfür die entsprechenden Instrumentarien zu finden und die Lösungsmöglichkeiten umzuset­zen.

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