Aktuelles

  • Anforderungen an die Vorsteuerabzugsfähigkeit von Rechnungen

    Der Unternehmer darf die von anderen Unternehmen in Rechnung gestellte Umsatzsteuer nur dann als Vorsteuer abziehen, wenn er im Besitz einer ordnungsgemäßen Rechnung ist. Der Ermessensspielraum der Finanzverwaltung hinsichtlich der Gewährung eines Vorsteuerabzugs bei fehlenden Pflichtangaben auf Rechnungen wird durch die neueste Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) zu Ungunsten des Steuerpflichtigen deutlich eingeschränkt.

  • Einsichtnahme in elektronische Aufzeichnungen
    Das Finanzamt darf im Fall einer nicht buchführungspflichtigen Freiberufler-Sozietät nicht auf eine freiwillig geführte digitale Buchführung zugreifen. Das Recht, im Rahmen einer Außenprüfung auf elektronische Daten zuzugreifen und damit effektiv eine große Datenmenge zu überprüfen, bezieht sich nach Ansicht des Bundesfinanzhofs (BFH) nur auf elektronische Daten aus gesetzlich vorgeschriebenen Aufzeichnungen.
  • Vorsteuervergütungsverfahren ab 01.01.2010
    Durch die Umsetzung einer EU-Richtlinie soll das Vorsteuervergütungsverfahren für Unternehmer, die in der EU ansässig sind, vereinfacht und beschleunigt werden. Für im Drittland ansässige Unternehmer ergeben sich im Rahmen des Vorsteuervergütungsverfahrens keine Änderungen. Die Neuregelungen gelten für alle Vergütungsanträge, die nach dem 31.12.2009 gestellt werden. Hierbei sind bestimmte Voraussetzungen zu beachten.

  •  Hinweis:

    Die aktuellen Beiträge sind nach bestem Wissen und mit größter Sorgfalt erstellt. Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir dennoch keine Gewähr übernehmen können. Die Beiträge ersetzen keine Beratung. Es ist deshalb erforderlich, dass Sie sich mit Ihrem Berater in Verbindung setzen und mit diesem eine Lösung erarbeiten.


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